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Inkassotätigkeit
Die restlichen 30% der Forderungen müssen gerichtlich geltend gemacht werden, da der Schuldner außergerichtlich meist nicht gewillt ist, überhaupt etwas zu zahlen. Das kann finanzielle Gründe, jedoch auch ignorantes Verhalten als Hintergrund haben. Es bietet sich das gerichtliche Mahnverfahren oder das gerichtliche Klageverfahren zur Durchsetzung Ihrer Forderungen an. Die im Vollstreckungsbescheid oder im Urteil festgestellte Forderung verjährt dann erst nach dreizig Jahren, so dass Sie auch in hartnäckigen Fällen manchmal trotzdem noch zu Ihrem Geld kommen, nämlich dann, wenn der Schuldner irgendwann wieder zu Geld gelangt oder sein Verhalten, den Gläubigern immer wieder zu entkommen, aufgibt. Je bodenständiger der Schuldner ist und je mehr Risiken für ihn bestehen, die wirtschaftliche Existenz durch Nichtbegleichung seiner Verbindlichkeiten zu gefährden, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit auf ein Einlenken gegenüber den Gläubigern. Viele Schuldner halten erfahrungsgemäß dem ständigen Druck der Beitreibung oder der Angst, dass Details beispielsweise in die Nachbarschaft gelangen könnten, nicht stand. Wer eine effektive Inkassotätigkeit betreiben will, muss unablässig auf Schuldner zugehen, ihnen Lösungsmöglichkeiten und vernünftige Wege aufzeigen, die bestehenden Verbindlichkeiten tilgen zu können. Der entsprechende Nachdruck auf die Schuldner an die Regulierung von Verbindlichkeiten zu erinnern, ist ein wichtiger Bestandteil der Inkassotätigkeit. Auch nach einer zunächst erfolglosen Vollstreckung können wir auf Wunsch Ihre Titel in unsere speziell dafür eingerichtete Überwachung einarbeiten und zu gegebener Zeit in Abstimmung mit Ihnen die Vollstreckung fortführen. Es hat den Vorteil, dass Sie sich nicht selbst kümmern müssen und wir die wirtschaftliche Entwicklung eines Schuldners, auch über längere Zeit, im Auge behalten. Unsere Leistungen für Sie:
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